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Geschichte der Burg Friedberg |
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Wann zuerst der Burgberg durch die Gunst seiner Lage Menschen gelockt hat, auf ihm eine wehrhafte Niederlassung zu gründen, lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen. Aus der jüngeren Steinzeit, der Hallstatt- und La-Tènezeit sind einige Streufunde gemacht worden, die wohl auf eine Benutzung des Platzes schließen lassen. Mit Sicherheit nachgewiesen ist seine Besiedlung in der Spät-La-Tènezeit (Aufdeckung eines Pfostenhauses mit Feuerstätte). Sogar der alte Name dieser Siedlung ist wieder glücklich gefunden worden: sie hieß tun oder taun, woraus unser neuhochdeutsches Zaun und das englisch town = Stadt entstanden sind, und das bedeutet in jener Zeit „umwehrte, umfriedete Siedlung“, soviel also wie unser heutiges „Friedberg“. Die Römer latinisieren dieses Wort in taunus *) Unter dieser Bezeichnung tritt Friedberg im Jahre 11 v. Chr. in das Licht der Geschichte.
In diesem Jahr fällt die kleine germanische Veste Tun in die Hände der Römer. Sie errichten an ihrer Stelle ein starkes Kastell, das in den wechselvollen Kämpfen zwischen den Römern und Germanen (11 v. Chr. - 17 n. Chr.) eine bedeutsame Rolle spielte als Sicherung der Wetterau, des Einfalltores der Römer ins Innere Germaniens. Drusus, Varus, Germanikus stützten sich auf dieses Kastell, das mehrfach, nach dem Tode des Drusus, nach der Varusschlacht und nach dem ergebnislosen Abbruch der römischen Operationen, in Trümmer sank. (Funde im Wetterau-Museum). *) Taunus ist heute als Gebirgsname bekannt. Doch erst Ende des 18. Jahrhunderts ist dieser Name irrtümlich auf das Gebirge übertragen worden, das bis dahin „die Höhe“ hieß. Vgl. Friedberger Geschichtsblätter 14, S. 49 ff. Als der römische Kaiser Domitian im Jahre 83 n. Chr. die Wetterau aufs neue eroberte, wurde der Burgberg wiederum ein wichtiges Römerkastell, das etwa bis zum Jahre 130 n. Chr. das Zentrum des römischen Verteidigungssystems im neuen Grenzland bildete. Als seine letzte Garnison, die aus 1000 z. T. berittenen Damascenischen Bogenschützen bestand, aufgehoben wurde, gliederte sich das Kastellgebiet der inzwischen entstandenen römischen Stadt Friedberg an. Stürmende Germanen legten sie um 260 n. Chr. endgültig in Schutt und Asche. Erst als die Franken die Wetterau in Besitz nahmen (um 400 n. Chr.), bekam der Burgberg wieder militärischen Charakter, Scherbenfunde und andere Beobachtungen machen es mehr als wahrscheinlich, dass hier eine fränkische Curtis (befestigter Königshof) angelegt wurde, der dann vornehmlich bei den Sachsenzügen Karls des Großen erhöhte Bedeutung zukam. Sie ist wohl, im Zuge der allgemeinen Entwicklung, zur Zeit der salischen Kaiser eingegangen. Unter den Staufern beginnt dann die letzte bedeutende Epoche des Burgberges. Schon Konrad III. macht den Anfang mit jener großen Linie der Staufischen Politik, die Macht des Königtums im Inneren zu stärken, die dann unter seinen Nachfolgern Friedrich Barbarossa und Heinrich VI. zum Höhepunkt deutscher Königs- und Kaisermacht überhaupt geführt hat. Die realen Mittel dieser Politik waren die Zurückgewinnung und der Ausbau von Reichsgut, seine Sicherung und administrative Ordnung durch Burgen, die Beherrschung aller wichtigen Verkehrsstraßen durch Burgen und die wirtschaftliche Erschließung dieser Gebiete durch Gründung von Städten an solchen Straßen und im Schutze der Burgen. Die Wetterau war zu jener Zeit ein Gebiet mit umfangreichen Komplexen von Reichsgut. Und wir vermögen heute deutlich zu sehen, wie hier schon Konrad IV. durch Errichtung eines Burgennetzes planmäßig vorging. Barbarossa baute dieses Burgensystem noch aus und verstärkte es durch die Gründung mehrerer Reichsstädte. In solcher Planung entstanden Gelnhausen mit befestigter Kaiserpfalz, Frankfurt mit befestigter Pfalz, Wetzlar mit kaiserlicher Burg, die Reichsburg Glauberg und die Burgen zweier staufentreuen Geschlechter, Münzenberg und Büdingen, zu denen noch die kleineren Burgen Assenheim und Rockenberg (münzenbergisch) und Konradsdorf, Staden und Ortenberg (büdingisch) kommen. In den gleichen Ring gehört die Gründung der Reichsburg Friedberg, als Hauptsicherung der Wetterau und zum Schutz der beiden wichtigen Süd-Nordstraßen, der Weinstraße am Taunusrand und der Talstraße Frankfurt-Friedberg, durch Konrad IV. und der Reichsstadt Friedberg durch Barbarossa. An der Spitze der Burg Friedberg stand ein Burggraf, den der König einsetzte, und der ursprünglich auch das Oberhaupt der gleichzeitig gegründeten Stadt war. Ihm zur Verfügung standen die Rittergeschlechter der Wetterau als Burgmannen, die zur Notzeit auch die Burghut bilden mussten. Der erste Burggraf, der uns bekannt ist, ist Giselbert von Heldenbergen. Die Urkunde vom 26. Oktober 1216, die ihn nennt, bringt zugleich die erste schriftliche Nachricht von der Burg Friedberg und beleuchtet treffend die Aufgabe der Burg: Friedrich II. verkündet dem Burggrafen Giselbert und den Burgmannen zu Friedberg und dem Schultheißen zu Frankfurt, dass er Ulrich von Münzenberg seine Grafschaft und all seine Güter wiedergegeben habe und gebietet ihnen, diesen in seinem Besitz ruhig zu lassen und nicht zu belästigen. In der Stauferzeit lag der erste Höhepunkt der Burg. Das zeigt sich noch darin, dass König Heinrich VII. mehrfach sich in ihr aufhielt. Nach dem Zusammenbruch der Staufer und damit der Königsmacht in Deutschland sank auch die Macht der Burg. Die Stadt Friedberg macht sich von ihr selbstständig, ja, sie vermag sogar, in der Zeit des Interregnums, die Burg zu erobern und einzuäschern, raubt ihr kurzerhand, bis auf einen geringen Rest, ihr ganzes Vorgelände, das ursprünglich bis etwa in die Gegend des Rathauses reichte, und schiebt ihren seitlichen Mauerring bis unmittelbar an die Wehranlagen der Burg heran. Das bringt für die Burg einen unerträglichen Zustand, da ihre Insassen nun nur noch durch die Stadttore nach außen gelangen können. Die Burg schafft sich zwar als Antwort einen neuen, ungehinderten Ausgang im Norden, ist aber so gezwungen, die natürliche Wehrhaftigkeit dieser Seite dadurch stark zu vermindern. Unter den Habsburgern beginnt der Stern der Burg wieder zu steigen. Im Jahre 1306 gelingt es der Burg, wenigstens einen Teil ihrer Position der Stadt gegenüber zurück zu gewinnen. König Albrecht bestimmt in einem Söhnbrief zwischen Burg und Stadt, dass von nun an sechs Burgmannen dem Rat der Stadt angehören sollen; außerdem dass „der Burggraf in der Stadt einen Schultheißen setzen soll mit Rath der Schöffen und der genannten sechs Burgmannen, so jedoch, dass die oberste Gewalt dem Burggrafen bleibt“. Der Burggraf wird also oberster Richter in der Stadt, und durch die „Adligen Sechser“, wie fortan die sechs Burgmannen im Rat genannt werden, gewinnt die Burg einen bedeutenden Einfluss auf alle Maßnahmen des Stadtregiments. Das Ziel der Burg aber ist es, die Stadt in noch stärkere Abhängigkeit zu bringen. Die beste Möglichkeit dazu, die sich auch bis zum Letzten ausnutzte, bot ihr die Verpfändung der Stadt 1349 durch Kaiser Karl IV. Es gelingt ihr in den folgenden Jahrhunderten, Schritt für Schritt die gesamte Pfandschaft in ihre Hände zu bekommen. 1455 muss die Stadt zum ersten Mal dem Burggrafen huldigen, 1482 zwingt die Burg sie zu dem sog. Verherrungs-Revers: die Stadt darf sich nie „einem anderen Fürsten oder Herrn zu eigen machen in Pfand, Schirm oder Bündnis“, 1483 muss die Stadt sich schriftlich verpflichten, „einem jeden Burggrafen auf dem Platz vor der Burg zu huldigen und eidlich zu geloben, treu, hold und gehorsam zu sein“. 1535 gelangt der letzte Anteil der Pfandschaft in ihren Besitz, und seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts führt die Burg, als äußeres Zeichen ihrer Oberherrschaft über die Stadt, den Wappenschild der Stadt in ihrem Wappen. Die Ausweitung der Macht der Burg zeigte sich auch in der anderweitigen Ausweitung ihres Hoheitsgebietes. Von alters her besaß die Burg eine kleine Siedlung am Fuße des Burgberges, „zu den Gärten“ (die heutige Vorstadt zum Garten). Sie bekam 1388 von König Wenzel Stadtrechte und wurde nochmals ausdrücklich der Burg unterstellt. Bereits 1361 bestätigt Karl IV. der Burg Rechte in der Mörler Mark, besonders im Waldbesitz, zugleich den Besitz der Markwiesen zwischen Dorheim und Ossenheim und den Wildbann im Taunusgebiet zwischen Usa und Erlenbach. 1405 wird die Burg Mitbesitzer der Ganerbschaft Staden, zu der außer dem Gericht und Schloss Staden die Dörfer Ober- und Unterflorstadt, Stammheim und die beiden ausgegangenen Orte Birx und Appelshausen gehörten. Die bedeutendste Besitzerweiterung der Burg aber war die Erwerbung der Freigrafschaft Kaichen, zu der 16 Wetterauer Dörfer und drei Burgen gehörten. Auch hier ging die Burg, wie bei der Stadt Friedberg, einen langen, zähen Weg. Im Jahre 1454 lässt sich dann de facto ihre Oberherrschaft über die Freigrafschaft erkennen, die 1475 vom Kaiser bestätigt wird. Durch all diese Ausweitungen hatte die Burg ihren ursprünglichen Charakter gesprengt und war zu einem Territorialstaat geworden. Konform mit dieser äußeren Entwicklung ging eine Festigung ihrer inneren Verfassung. Schon nach dem Zusammenbruch der Staufer hatte die Burg im Wesentlichen ihre ursprüngliche Aufgabe, Hüterin der Reichsinteressen in der Wetterau zu sein, verloren. Zwar wird sie auch in der Folgezeit noch ab und zu vom Kaiser mit besonderen Aufgaben betraut und muss dem Kaiser Dienste leisten, allmählich aber entwickelt sie sich mehr und mehr zu einer Interessengemeinschaft der Burgmannen, die nach immer größerer Selbstständigkeit strebt. So erreicht die Burg bereits 1337 den ersten Burgfrieden, der 1349 von Karl IV. bestätigt und erweitert, und der nun dieser Vereinigung der Burgmannen „die Satzungen, die Ordnung und das Recht gibt, wie sie untereinander leben und sich halten sollen“. Der bedeutsame Schritt zur Selbstständigkeit darin ist: die Burgmannen dürfen ihren Burggrafen von nun an selber wählen, der dann vom Kaiser bestätigt wird. 1467 und 1498 erfährt diese Burgverfassung durch neue kaiserliche Privilegien ihre Vollendung: Die Regierung dieser „Adelsrepublik“ bilden der Burggraf und zwölf sog. Regimentsburgmannen werden; außerdem werden für sechs Jahre zwei Regimentsburgmannen zu „Baumeistern“ gewählt werden, die die laufenden Geschäfte führen. So verkörpert die Burg Friedberg zu Ausgang des Mittelalters mit ihren nahezu 100 Burgmannen und ihren eigenen territorialen Besitzungen eine ansehnliche Macht. Ihr Ansehen und ihre Bedeutung auch in den künftigen Jahrhunderten spiegelt sich darin, dass der Burggraf von Friedberg von 1492-1729 Direktor der Wetterauer Ritterschaft ist und von 1532-1764 die Würde des Hauptmannes der Mittelrheinischen Reichsritterschaft innehat. Immer mehr gilt es als besondere Würde, „Burgmann der kaiserlichen und des Reichs Burg Friedberg“ zu sein. Aus weitenfernten Gebieten, von der Mosel, vom Rheinland, aus Franken erwerben die Adligen vom 17. Jahrhundert an das Burgmannenrecht. Rund hundert Burgmannen zählten dieses seltene Staatswesen, als es 1806 seine Selbstständigkeit verlor und an Hessen-Darmstadt überging. 1834 wurde die Burg mit der Stadt zu einer Gemeinde vereinigt. Heute dient ein großer Teil ihrer einstigen Staatsgebäude und Burgmannenhäuser öffentlichen Aufgaben: dem Staatlichen Vermessungsamt, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Finanzamt Friedberg und dem Burggymnasium in Friedberg. |
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