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Die Ritterschaft der Wetterau entstammte weitgehend der Reichsministerialität. Sie wurde daher und in Ermangelung eines starken Territorialherren nicht wie in Hessen landständisch, sondern konnte ihre unmittelbaren Reichsbeziehungen wahren. Dabei unterstützte sie außer einer stolzen, breit und tief fundierten Traditon und andauernder weiterer Verbindung mit dem Reich auch die nahe Vergesellschaftung mit den mittleren Dynasten. So vermochte das Rittertum seinen beginnenden Abstieg im 14. Jahrhundert zunächst noch durch weitreichende Adelsbünde zu hemmen, ja sich durch Einbeziehung von Dynasten und Grafen in diese Vereinigungen nochmals eine starke politische Stellung zu schaffen.
Die erste wetterauische Adelsgesellschaft der "Martinsvögel" von 1362 beschränkte sich auf einen engeren Kreis kleinerer ritterlicher Familien; in den etwa gleichzeitigen beiden Gesellschaften "Von der grünen Minne" und dem "Monde" war bereits die gesamte Ritterschaft der Burg Friedberg (darunter 1365 die Herren von Kronberg) vertreten. Nur wenige Jahre später aber umfaßte der bedeutende hessische Adelsbund der "Sterner" (genannt nach dem Sternwappen der im Bunde maßgebenden Grafen von Ziegenhain) außer großen Teilen der hessischen Ritterschaft auch den Bischof von Paderborn, den Abt von Fulda, die Grafen von der Mark, von Nassau und von Katzenelnbogen sowie die Herren von Hanau, von Isenburg, von Westerburg und von Falkenstein. Nach seiner Niederlage, die ihm sein Hauptgegner Landgraf Hermann von Hessen beibrachte, traten die Gesellschaften "Von der alten Minne" (1375) und "Vom Horne" (1379) hervor. Ihre mehr örtliche Bedeutung übertraf der 1375 gegründete St. Georgenbund, der den Adel am Rhein, in der Eifel
und am Niederrhein vereinigte. Er war in drei Kreise gegliedert und wurde von einem sechsköpfigen Ausschuß geleitet, zeigte also Anklänge von Einrichtungen, die in der späteren Einung der Grafen in der Wetterau, auf dem Westerwald, in der Eifel und am Niederrhein wiederkehren. Wie im St. Georgenbund so spielten die Katzenelnbogener Grafen auch in der am 13. Oktober 1379 gegründeten "Löwengesellschaft" eine führende Rolle. Neben ihnen traten wiederum die Grafen von Nassau, die Herren von Isenburg und von Kronberg sowie andere namhafte Adelsgeschlechter des Rhein-Main-Gebietes auf; doch dehnte sich dieser Bund vor allem sehr stark nach Süddeutschland aus. Etwa gleichzeitig ist die St. Wilhelmsgesellschaft, die mit dem St. Georgenbund und der Löwengesellschaft in ihrer städtefeindlichen Politik übereinstimmte, der sich die im rheinisch-schwäbischen Städtebund vereinigten Städte jedoch erwehren konnten. Als letzte, sozial bereits stärker abgestiegene societas perversa (wie sie die Gegner bezeichneten) trat der
Schleglerbund auf, der sich gegen Fürsten und Grafen wie Herren und Städte wandte, aber sich vor deren Gegenmaßnahmen im April 1396 auflösen mußte. Es ist jedoch bemerkenswert, daß der Schleglerbund die erste Rittergesellschaft darstellte, die der König für seine politischen Ziele im Südwesten des Reiches einzusetzen versuchte.
Diesen zahlreichen rhein-mainischen Adelsbünden des 14. Jahrhunderts standen auch einige niederhessisch-westfälische Vereinigungen gegenüber, so die "Vom Falken" um 1380, die 1385 begründete westfälische Rittergesellschaft und die 1391 errichtete "Sichelgesellschaft". Daneben kamen im gleichen Jahr die "Bengler" oder "Klüppelgesellschaft" vor. Als letzter Ritterbund dieser Art ist der "Vom Luchs" 1409 zu nennen. In ihren Bestrebungen insgesamt nicht einheitlich ausgerichtet, dienten sie sowohl unmittelbar ritterschaftlichständischen Interessen als auch größeren territorialpolitischen Bestrebungen, für die sie (wie etwa die "Sichelgesellschaft") insbesondere Landgraf Hermann von Hessen einzusetzen wußte.
Mit Beginn des 15. Jahrhunderts verschwanden diese Gesellschaften. Es entstanden die unpolitischen Turniergesellschaften (im rhein-mainischen Umkreis z.B. die "Mit dem Esel"), während sich im politischen Bereich hoher und niederer Adel trennten, nachdem sich dieser mehr und mehr in Ganerbenschaften organisiert hatte. Von diesen traten im Laufe des 14. Jahrhunderts als die wichtigsten die acht wetterauischen Ganerbenschaften in Friedberg, Lindheim, Staden, Dorheim, Reifenberg, Gelnhausen, Kronberg und Falkenstein ins Leben. Sie vereinigten nahezu den gesamten niederen Adel dieser Gebiete in Rechts- und Schutzgemeinschaften und entwickelten sich auf Grund ihres großen und kämpferischen Mitgliederkreises schon seit dem frühen 15. Jahrhundert zu Vereinigungen mit politischem Gewicht. Aus ständischen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen städtefeindlich eingestellt, fanden sie zunächst einzeln Schutz bei ebenso gesonnenen größeren Mächten wie Kurmainz oder der Kurpfalz, bis sich dann 1458 die Ganerben von
Kronberg, Reifenberg, Friedberg und Lindheim zusammenschlossen und gemeinsam mit Kurpfalz verbündeten. Die Erlaubnis zum Zusammenschluß, die König Sigismund 1422 der Ritterschaft in Schwaben erteilt hatte, hat sich offensichtlich auch auf die Wetterau ausgewirkt.
Der sich im Laufe des 15. Jahrhunderts mehr und mehr vertiefende Gegensatz zwischen der Ritterschaft und dem städtischen Großbürger- und Händlertum war vor allem darin begründet, daß die städtische Kaufleuteschicht immer reicher zu werden schien und dazu diesen Reichtum noch vor den Burgen des Adels in langen Wagenkolonnen vorüberführte, während sich die Ritterschaft in steigendem Maße der Verarmung und damit dem sozialen Abstieg ausgesetzt sah. Infolge der Umgestaltung des Heerwesens durch Feuerwaffen und Söldner, die der ursprünglichen Bestimmung des Ritters keinen Raum mehr ließen, seiner existenzbegründenden und -sichernden Aufgabe damit beraubt und vorerst ohne Aussicht auf eine angemessene neue Tätigkeit und Verdienstmöglichkeit, zudem durch die überlieferten sozialen Ansprüche gehemmt, sich zeitnahen, weniger ritterlichen Betätigungen zuzuwenden, verfiel das Rittertum auf den unglücklichen, zeit- und rechtswidrigen Ausweg, sich an den städtischen "Pfeffersäcken" schadlos zu halten und sie unter dem
Deckmantel ihres alten Vor-Rechtes, der Fehde, auszurauben.
Nichts bezeichnet diesen Zustand krasser, als die aus nichtigen Anlässen herbeigeführten großen Fehden des Lindheimer Ganerbenadels gegen die Stadt Frankfurt in den beiden letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts. In ihrem Verlauf haben die weitverzweigten Familien- und Ganerbenverbände des wetterauischen und buchonischen Adels und ihre noch zahlreicheren reisigen Helfer die Stadt mit Fehdeerklärungen geradezu überschüttet, erfolgreiche Züge gegen städtische Außenbesitzungen unternommen und sie teilweise niedergebrannt, den Warenverkehr durch die Wetterau von und nach Frankfurt vorübergehend ernstlich beeinträchtigt und selbst dem politischen und militärischen Eingreifen der Schutzmacht Frankfurts, dem hessischen Landgrafen und seinen Truppen, getrotzt. Diese nützten der Stadt ebensowenig wie ihre Hilfegesuche an die mittelrheinischen Fürsten, Grafen und Herren oder die oberdeutschen Städte Worms, Speyer, Straßburg, Nürnberg und Ulm. So mußte schließlich der Kaiser eingreifen, um den Kampf durch einen von ihm
persönlich geschlossenen Vergleich zwischen beiden Parteien im Februar 1486 zu beenden. Aber der Friede währte nur kurz. Schon 1489 sah sich Frankfurt in eine neue Fehde mit einem Lindheimer Ganerben verwickelt, der der Stadt als ersten Punkt unter anderen vorwarf, daß eine Frankfurter bürgerliche Jungfer seinem Vetter einen Tanz verweigert und dadurch ihr bisheriges Übereinkommen gebrochen habe. Krasser konnte ritterlicher Standeshochmut kaum zum Ausdruck kommen. Auch diese Verfeindung konnte die Stadt nur durch unmittelbare Hilfe des Kaisers beenden, während die durch einen schweren Straßenraub an einem Frankfurter Kaufmannszug von 1490 heraufbeschworene Fehde weder durch den Beistand des hessischen Landgrafen noch durch den Kaiser und seinen Sohn Maximilian beigelegt werden konnte, sondern sich ohne Wiedergutmachung bis 1494 hinzog.
Dieses unbefriedigende Ergebnis hing offensichtlich damit zusammen, daß die Wetterauer Ritterschaft ihre Stellung inzwischen erheblich verstärkt hatte. Denn am 12. September 1492 waren zahlreiche Ganerbenschaften zur "Verteidigung ihrer Rechte" (wie es schon damals hieß) zum großen Verbund der wetterauischen Ritterschaft zusammengetreten. Im gleichen Jahr organisierte sich auch die fuldische Ritterschaft erneut (im Simpliciusorden), und eben damals entflammte eine Fehde von über 70 Mitgliedern des hessischen und fränkischen Adels mit Graf Philipp von Hanau.
Aber noch immer stieg die Macht der Ritterschaft an, so daß der Ganerbschaftsverband 1495 sogar Abschluß an den Wetterauer Grafenverein fand. Doch blieb dieses ungleiche Bündnis nicht lange bestehen. 1511 trennten sich beide wieder, nachdem der ritterliche Adel die auf dem Wormser Reichstag von 1495 beschlossene Reichssteuer kurzsichtig (zum Teil aber wohl auch aus wirtschaftlicher Schwäche) abgelehnt und damit im Gegensatz zum Grafenverein die Reichsstandschaft nicht erlangt hatte. In keiner Weise bereit, ihre längst gegenstandslos gewordene, unberechtigte Sonderstellung aufzugeben, widersetzte sich die Ritterschaft 1512 auch ihrer Einbeziehung in die Reichskreiseinteilung und widerstand gleichfalls 1517 dem Versuch des Kaisers, ein neues Ritterrecht zu schaffen, so daß dessen Kommissare mit dem Adel in Friedberg, Gelnhausen, Bingen und Wimpfen ergebnislos darüber traktierten. Sie erreichte vielmehr, daß der Reichsmatrikelanschlag von 1521 alle in ihrem Besitz befindlichen Gebiete gesondert behandelte. Diese
Jahre stellen den Gipfel der ritterschaftlichen Entwicklung dar, denn auch in geistiger Beziehung erlebte sie damals einen nie wieder erreichten Aufschwung. Ihn kennzeichnet das erstaunliche Ausmaß der inneren und kämpferischen Beteiligung der Ritterschaft an der Reformation, der sie auch in Hessen weitwirkende Vorkämpfer (Ulrich von Hutten, Hartmut von Kronberg) stellte.
Auf diesem Höhepunkt vereinigte sich der Adel noch einmal aus eigenem Antrieb und schloß im Zuge der von Sickingen entfachten und geführten ritterschaftlichen Bewegung im wetterauischen Gebiet am 18. Juni 1522 ein großes Bündnis, dem die Herren von Kronberg und von Hutten sowie über 100 andere Ritter des Mittelrheingebietes beitraten. Dieser Bund war offensichtlich auch gegen Hessen gerichtet, dessen Rache Sickingen fürchten mußte, nachdem sein unberechtigter Überfall auf Darmstadt den Landgrafen gedemütigt hatte. Dazu kam, daß Franz von Sickingen im August 1522 auch noch einen rheinischen Ritterkreis in Landau gründete und aus dieser Position heraus den Trierer Erzbischof angriff. In diesem Augenblick der völligen Übereinstimmung der schon seit Jahrzehnten zusammengehenden Interessen von Hessen und Trier vermochte der junge Landgraf Philipp seine erste politische und militärische Glanzleistung zu verbringen, den Sieg über Sickingen, der 1523 auf der Ebernburg fiel. Sein Sturz, der die gesamte verbündete
Ritterschaft mitriß, hat in unserem Gebiet die Fehdegewalt des ritterlichen Adels jählings vernichtet.
Auf Grund dieses, in seinen Folgen unüberwindlichen Rückschlages, schwenkte die ritterschaftliche Bewegung allmählich um, da sie sich offensichtlich aus eigener Kraft gegen die Fürsten jetzt nicht mehr zu halten vermochte. Vollends unhaltbar wurde die Lage, als die Ritterschaft in den Hessen benachbarten Ländern im Bauernkrieg aufs schwerste getroffen wurde und damit den Haß und die Verachtung eines Standes zu spüren bekam, dem sie vielfach übel mitgespielt hatte. Die Entscheidung für einen neuen Weg fiel durch den Entschluß der schwäbisch-fränkischen Ritterschaft von 1532, dem Kaiser erstmals freiwillige Türkenhilfe zu leisten. Zehn Jahre später folgten die schwäbische und elsässische Ritterschaft. Seitdem sind diese freiwilligen Beihilfen (Charitativsubsidien) immer häufiger vom Kaiser gefordert und vom Adel gewährt worden, da er sich dadurch von den Territorialherren unabhängig halten und sein reichsunmittelbares Verhältnis festigen konnte. Auch innerlich orientierte sich der niedere Adel in diesen
Jahrzehnten weitgehend um und fand allmählich die Wege zu neuen und besseren Lebensgrundlagen, zum Studium, zur Verwaltung, zum Heeresdienst in seinen neuen Formen sowie zur Konsolidierung und ertragreicheren Verwaltung seines Besitzes.
1544 ließ Kaiser Karl V. erstmals Ritterschaft und Adel am Rheinstrom (mit Friedberg und Gelnhausen und der Ritterschaft in der Wetterau) zu einer Versammlung zusammentreten, und 1547 regte er ihre Gliederung in die vier Orte Wasgengau, Hunsrück, Wormsgau und Wetterau (mit Westerwald und Rheingau) an. Gleichzeitg wählte sie zwei Hauptleute mit je sechs Räten, ging aber 1565 dazu über, in jedem der vier Orte einen Hauptmann mit sechs Räten einzusetzen. Seit 1576 tagten diese Ritterräte ständig, nachdem der Kaiser die Matrikel der mittelrheinischen Reichsritterschaft schon 1556 bestätigt und sie damit endgültig konstituiert hatte. Infolgedessen konnte die Reichsritterschaft am Rheinstrom 1577 mit den Reichsritterkreisen in Schwaben und Franken zu einer gemeinschaftlichen Organisation zusammentreten. Die damit unter kaiserlichem Schutz energisch und endgültig vollzogene Formierung der Reichsritterschaft rief zwar nochmals die hessischen Landgrafen und benachbarten Territorialfürsten auf den Plan. Faßten sie doch
diese Vorgänge zunächst geradezu als Rebellion auf, obwohl sie diese durch ihr gewalttätiges Vorgehen gegen die reichsritterschaftlichen Ganerben des Buseckertales 1576 wahrscheinlich selbst hervorgerufen hatten. Doch waren solche landesherrlichen, territorialfürstlichen Erfolge nur noch im unmittelbaren hessischen Machtbereich möglich. In den übrigen Gebieten stärkte und vervollständigte die Ritterschaft auf dem Wege der kaiserlichen Privilegierung in den nächsten Jahrzehnten ihre Stellung immer mehr, bis endlich die große Privilegienerteilung Kaiser Rudolfs II. von 1605 diese Entwicklung abschloß.
Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts bildete die Ritterschaft am Rheinstrom nur mehr drei Orte (den oberrheinischen, den niederrheinischen und den mittelrheinischen Ort). Von ihnen erhielt 1610 jeder neben einem Hauptmann als weiteren Ausschuß 15 Räte (für hochwichtige Sachen) und als engeren Ausschuß zwölf Räte (für die gemeinen, d. h. die alltäglichen Sachen). Ihre wesentliche Aufgabe blieb nach wie vor das Ausschreiben und Einziehen der Ritterschaftssteuer, die dem Kaiser zu erlegen war, denn sie gewährleistete die Reichsunmittelbarkeit der zur Ritterkasse steuernden und in der ritterschaftlichen Matrikel aufgeführten Adelsgeschlechter im Rahmen ihrer reichsritterschaftlichen Organisation. Der Schwerpunkt der Reichsritterschaft unseres Bereiches lag von Anfang an im Rhein-Main-Gebiet und in der Wetterau, da diese auf Grund ihrer machtvoll nachwirkenden reichsgeschichtlichen Tradition auch im 16. Jahrhundert noch nicht territorialisiert waren. Die Herauslösung der andernorts ansässigen Adelsgeschlechter aus
ihrer territorialen Einordnung (der Landstandschaft) war oft sehr schwierig, da diese Verselbstständigung des ritterschaftlichen Splitterbesitzes den Landesherren ständig ein Dorn im Auge sein mußte. Gleichwohl erreichte der nassauische Adel seine Unabhängigkeit schon im 16. Jahrhundert (aber noch im 17. Jahrhundert erkannten sie die nassauischen Fürsten nicht an), der mainzische ebenfalls im 16. Jahrhundert und der fuldische während des 30jährigen Krieges. Nur im engeren Hessen ist dieser Versuch gescheitert; das Fürstenhaus war stärker. Der althessische Adel blieb daher landständisch.
Die inzwischen vollständig durchgeführte Emanzipation des reichsritterschaftlichen Adels von der landesherrlichen Gerichtsbarkeit führte dazu, daß sich die rheinische Ritterschaft 1627 im Statutum generale eine Ordnung ihrer genossenschaftlichen Gerichtsbarkeit gab, die auch die endgültige Ritterordnung für die Reichsritterschaft am Rheinstrom von 1652 im wesentlichen übernahm. Diese nach der Ordnung des fränkischen Kreises von 1590 geschaffene Verfassung bestätigte der Kaiser 1662, nachdem die Reichsritterschaft korporativ in den Westfälischen Frieden eingeschlossen und damit reichsrechtlich endgültig anerkannt worden war.
In Hessen war und blieb die Wetterau das Zentrum der Reichsritterschaft. Ja, hier entwickelte sich die Reichsburg Friedberg geradezu zum Mittelpunkt einer Art ritterschaftlichen Territoriums. Ihr Wahrzeichen, der machtvolle Adolfsturm, symbolisierte ihre kraftvolle Entwicklung und Behauptung; denn er war aus dem Lösegeld errichtet, das der in einer Fehde mit den Friedberger Burgmannen 1347 unterlegene Graf Adolf I. von Nassau-Wiesbaden hatte bezahlen müssen. Die Burg verfügte nämlich über eine bedeutende, aus staufischer Wurzel stammende Burgmannschaft, der sich 1305 sogar der fuldische jeweilige Stiftsadel anschließen wollte. Seit unbestimmter Zeit gehörten ihr auch der jeweilige Komthur des Deutschordenshauses in Frankfurt-Sachsenhausen an (bezeugt 1429) und derjenige der Ballei Marburg. 1431 wurde die Friedberger Burgmannschaft dann in die Reichsmatrikel aufgenommen. Gegenüber der Stadt Friedberg, mit der sie im 13. und 14. Jahrhundert schwere Kämpfe durchstand, setzte sie sich endgültig durch, nachdem sie
1455 die Reichspfandschaft an der Stadt erworben hatte. Daraufhin vermochte sie 1482 den Rat zu einem Verherrungsrevers und 1483 zu einer Huldigungsverschreibung zu zwingen. Nicht minder schwierig war die 1376 eingeleitete Erwerbung des Freigerichtes Kaichen. Sie führte zu langwierigen Auseinandersetzungen mit Frankfurt und glückte zuletzt nur mit Hilfe mehrerer kaiserlicher Privilegien (von 1432, 1467 und 1474) und entsprechender Weistümer. 1475 vermochte die Burg endlich auch ihre landesherrliche Stellung in der Mörler Mark durchzusetzen. Das Freigericht Kaichen umfaßte die zwölf ansehnlichen Orte Kaichen, Heldenbergen, Büdesheim, Rendel, Groß- und Kleinkarben, Okarben, Ilbenstadt, Rodenbach, Altenstadt, Oberau und Rommelhausen. Dazu kam noch ein unmittelbarer Anteil der Burg an der angrenzenden Ganerbenschaft Staden, die sich 1405 gebildet hatte und außer Staden sieben weitere Orte umfaßte (Ober- und Niedermockstadt, Ober- und Niederflorstadt, Oppelshausen, Stammheim und Heegheim). Das ebenfalls an das
Friedberger Territorium angrenzende Reichsganerbiat Lindheim blieb dagegen selbstständiges Mitglied des mittelrheinischen Ritterkreises.
Auf Grund seiner altangesehenen Stellung wurde Friedberg Sitz des Kantons Mittelrheinstromes des rheinische Ritterkreises, dessen Direktoriat der Friedberger Burggraf bis 1729 innehatte. Seitdem lockerte sich die bisherige enge Verbindung zwischen der Burg und der mittelrheinischen Ritterschaft, bis 1764 eine gegenseitige Abgrenzung der beidseitigen Korporationen erfolgte. Der Burg stand der aus den Burgmannen gewählte Burggraf vor, dem ein aus zwölf Burgmannen gebildeter engerer Ausschuß, Regiment genannt, beigeordnet war. Die Burgmannschaft konnte entsprechend den Ganerbschaftgrundsätzen in der Regel allein durch Heirat und nur ausnahmsweise auch durch kaiserliches Privileg erworben werden. Dazu waren 16 rittermäßige Ahnen nachzuweisen, von denen man jedoch nur acht prüfte. Die Verwaltung der Burggrafschaft bestand aus Kanzlei, Konsistorium (seit 1668) und Rentkammer. 1806 wurde ihr Gebiet mediatisiert und an Hessen-Darmstadt übereignet.
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